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Stand: 20. März 2008
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Verwaltungsrat
An der 111. Generalversammlung vom 21. März 2007 wurden Gerold Bührer, Gertrud Höhler und Kurt E. Stirnemann in Einzelwahl für je vier Jahre wieder gewählt. Der Verwaltungsrat, der sich gemäss Statuten aus sieben bis zehn Mitgliedern zusammensetzt, besteht aus zehn Personen.

Unabhängigkeit
Wahlen und Amtszeit
Interne Organisation
Aufgabenteilung
Ausschüsse des Verwaltungsrates
Arbeitsweise des Verwaltungsrates
Evaluation
Audit Committee
Compensation Committee
Nomination Committee
Kompetenzregelung
Informations- und Kontrollinstrumente
Interne Revision
Corporate Compliance
Risikomanagement

Unabhängigkeit
Der Delegierte ist das einzige exekutive Mitglied des Verwaltungsrates. Die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates sind nicht-exekutiv. Es bestehen keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen zwischen nicht exekutiven Verwaltungsräten oder von ihnen repräsentierten Unternehmen oder Organisationen und der Georg Fischer AG oder einer Tochtergesellschaft. Ebenso bestehen keine Kreuzverflechtungen.
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Wahlen und Amtszeit
Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden von der Generalversammlung einzeln und in der Regel für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Der Verwaltungsrat steht jedes Jahr zu rund einem Viertel zur Wieder- oder Neuwahl. Bei der Auswahl der Mitglieder stehen ihre Erfahrung als Unternehmer, relevantes Fachwissen oder besondere internationale Beziehungen im Vordergrund. Der Verwaltungsrat achtet auf eine ausgewogene Berücksichtigung der Kompetenzen und der Kenntnisse, die den operativen Schwerpunkten des Konzerns, der internationalen Ausrichtung und den Anforderungen an die Rechnungslegung börsenkotierter Unternehmen Rechnung tragen. 
Die Amtsdauer der neu gewählten Mitglieder wird unter Beachtung des Erneuerungsturnus mit der Wahl festgelegt. Mitglieder, deren Amtsdauer abläuft, sind sofort wieder wählbar. Auf die seinem erreichten 70. Altersjahr folgende Generalversammlung hat jedes Mitglied des Verwaltungsrates sein Mandat zur Verfügung zu stellen.
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Interne Organisation
Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst, indem er jährlich aus seiner Mitte den Präsidenten, den Vizepräsidenten, den Delegierten sowie die Mitglieder der Ausschüsse wählt. Der Verwaltungsrat hat sich am Tag der Generalversammlung, am 21. März 2007, wie folgt konstituiert: Martin Huber Präsident, Bruno Hug Vizepräsident und Kurt E. Stirnemann Delegierter des Verwaltungsrates (alle bisher).
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Aufgabenteilung
Die personelle Zusammensetzung der drei Ausschüsse ist unten aufgelistet. Die Ausschüsse sind vorberatende Organe des Verwaltungsrates und treffen keine abschliessenden Entscheide (Ausnahme siehe Compensation Committee). Sie bereiten die ihnen zugewiesenen Geschäfte vor und stellen Antrag an den Gesamtverwaltungsrat. Der Präsident der Konzernleitung nimmt an den Sitzungen der Ausschüsse ohne Stimmrecht teil. Die Protokolle der Ausschuss-Sitzungen werden allen Mitgliedern des Verwaltungsrates zugestellt. Zusätzlich berichtet der Ausschussvorsitzende mündlich an der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates und stellt allfällige Anträge.
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Ausschüsse des Verwaltungsrates (Stand: 20. März 2008)

NameAudit CommitteeCompensation CommitteeNomination Committee
Martin Huberxx
Bruno Hugx
Roman Boutellierx
Gerold Bührerx
Flavio Cottix
Ulrich Grafxx
Gertrud Höhlerx
Rudolf Huberx
Kurt E. Stirnemannx
Zhiqiang Zhang


Arbeitsweise des Verwaltungsrates
Die Beschlüsse werden vom Gesamtverwaltungsrat gefasst. An den Sitzungen nehmen die Mitglieder der Konzernleitung bei der Behandlung der geschäftlichen Traktanden ohne Stimmrecht teil. Auf der Einladung werden sämtliche Themen aufgeführt, die ein Mitglied des Verwaltungsrates, ein Ausschuss oder der Präsident der Konzernleitung zu behandeln wünschen. Zu den Anträgen erhalten die Sitzungsteilnehmer im Voraus eine ausführliche schriftliche Dokumentation.
Der Verwaltungsrat versammelt sich wenigstens vier Mal pro Jahr unter der Leitung des Verwaltungsratspräsidenten. Im Berichtsjahr traf er sich zu sechs Sitzungen: Die jährliche Strategietagung nahm zwei Tage in Anspruch, drei Sitzungen dauerten einen halben Tag, und zwei fielen kürzer aus. Darüber hinaus besuchte der Gesamtverwaltungsrat einen Kunden und eine eigene Produktionsgesellschaft. Die drei Verwaltungsratsausschüsse führten insgesamt elf Sitzungen durch. Die Termine für die ordentlichen Sitzungen werden frühzeitig festgelegt, so dass in der Regel alle Mitglieder persönlich teilnehmen. 2007 lag die Teilnahmequote bei 98 Prozent.
Externe Beratungsdienstleistungen werden zu spezifischen Themen in Anspruch genommen. Details sind bei den drei Ausschüssen des Verwaltungsrates aufgeführt.
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Evaluation
Der Verwaltungsrat bespricht jährlich im Rahmen eines Self-Assessment seine Leistung und jene seiner Mitglieder. Im Berichtsjahr beurteilte er im Rahmen dieses Assessment insbesondere die Erfüllung der für 2007 definierten Ziele sowie die VR-Arbeit insgesamt. Die Schlussfolgerungen fliessen in die Jahresplanung 2008 des Verwaltungsrates mit ein.
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Audit Committee
Das Audit Committee setzt sich aus vier unabhängigen Mitgliedern des Verwaltungsrates zusammen. Das Audit Committee unterstützt den Verwaltungsrat bei der Beaufsichtigung des Rechnungswesens und der Finanzberichterstattung, überwacht die interne und externe Revision, beurteilt die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems mit Einbezug des Risikomanagements, die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften, nimmt Kenntnis von der Risikoeinschätzung der Personalvorsorgestiftungen der Georg Fischer AG und nimmt Stellung zu Eigen- und Fremdkapitaltransaktionen der Georg Fischer AG. Das Audit Committee entscheidet, ob der Jahresabschluss des Konzerns und der Georg Fischer AG dem Verwaltungsrat zur Vorlage an die Generalversammlung empfohlen werden kann. 
An den Sitzungen nehmen in der Regel auch der Präsident des Verwaltungsrates, der Präsident der Konzernleitung, der CFO, der Leiter der Konzernrevision und ein Vertreter der externen Revisionsstelle teil. Der externe Revisor orientiert im Auftrag des Audit Committee und in Absprache mit dem CEO auch über aktuelle Sachfragen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung und finanzielle Aspekte. Das Audit Committee traf sich im abgelaufenen Geschäftsjahr zu sechs Sitzungen, zwei dauerten einen halben Tag, vier fielen kürzer aus.
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Compensation Committee
Das Compensation Committee setzt sich aus drei unabhängigen Verwaltungsräten zusammen. Es unterstützt den Verwaltungsrat bei der Festlegung der Entschädigungspolitik auf oberster Unternehmensebene und nutzt bei Bedarf die Erkenntnisse externer Kompensationsspezialisten zu den Marktdaten vergleichbarer Unternehmen in der Schweiz. Es beantragt dem Verwaltungsrat die Höhe der Gesamtentschädigung der Konzernleitung und des Präsidenten der Konzernleitung und entscheidet über die Entlohnung der übrigen Mitglieder der Konzernleitung auf Antrag des Präsidenten der Konzernleitung. Im vergangenen Geschäftsjahr führte das Compensation Committee zwei Sitzungen durch, die je eine Stunde dauerten.
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Nomination Committee
Das Nomination Committee setzt sich aus drei unabhängigen Mitgliedern des Verwaltungsrates zusammen. Es unterstützt den Verwaltungsrat bei der Nachfolgeplanung und bei der Selektion von geeigneten Kandidaten für Verwaltungsrat und Konzernleitung. Jährlich informiert sich das Nomination Committee über die Kaderplanung auf den beiden obersten operativen Führungsebenen. Im vergangenen Geschäftsjahr führte es vier Sitzungen durch, die durchschnittlich zwei Stunden dauerten.
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Kompetenzregelung
Der Verwaltungsrat übt die oberste Leitung und die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung der Georg Fischer AG aus. Er ernennt und überwacht die Konzernleitung und ist für die strategische Ausrichtung des Konzerns, die Ausgestaltung des Rechnungswesen, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung zuständig. Die operative Führung delegiert er dem Präsidenten der Konzernleitung, der in dieser Aufgabe von der Konzernleitung unterstützt wird. Nebst den nicht delegierbaren Aufgaben fasst der Verwaltungsrat unter anderem Beschlüsse über

  • Sachinvestitionen oder -veräusserungen von über CHF 5 Mio.;
  • Veränderungen der rechtlichen Struktur des Konzerns (Neugründung von Konzerngesellschaften, Akquisitionen, Joint-Ventures, Liquidation von Gesellschaften etc.);
  • Garantien, Bürgschaften oder Ähnliches von über CHF 100 Mio.;
  • Kredite von über CHF 100 Mio. oder Kredite mit Cross Default und ähnlichen Klauseln;
  • Garantien, Bürgschaften oder Ähnliches von über CHF 100 Mio.;
  • Prozess- und Vergleichsvollmachten bei einem Streit- oder Vergleichswert von über CHF 5 Mio.

Die Kompetenzen und die Art der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsrat und Konzernleitung sind im Organisations- und Geschäftsreglement festgehalten.
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Informations- und Kontrollinstrumente
Das interne Management Information System (MIS) enthält sämtliche Kennzahlen der Konzerngesellschaften. Zusätzlich kommentieren die Geschäftsführer der operativen Gesellschaften monatlich ausgewählte Themenbereiche wie Markt, Financials, Technologie/Produktion, Personal und Outlook. Diese Berichte erhalten die Linienverantwortlichen sowie der CEO und der CFO des Konzerns. Das MIS bildet die Grundlage für den Monatsbericht, der jedem Mitglied des Verwaltungsrates schriftlich zugestellt wird. Diese Monatsberichte enthalten nebst einem ausführlichen Kommentar die aktuellen Angaben über Geschäftsgang und Abschluss des Konzerns, der Unternehmensgruppen und der Tochtergesellschaften.
Der Verwaltungsrat erhält ferner die zweimal jährlich erstellte Prognose des zu erwartenden Jahresabschlusses und einmal jährlich die Resultate der Mittelfristplanung für die drei folgenden Jahre. An den Verwaltungsratssitzungen präsentiert und kommentiert die Konzernleitung den Geschäftsgang und legt alle wichtigen Themen vor. Der Verwaltungsrat befasst sich einmal im Jahr an einer zweitägigen Strategietagung mit strategischen Fragen zu den Unternehmensgruppen und zum Konzern.
Der Präsident des Verwaltungsrates nimmt an der jährlichen Konzernkonferenz des obersten Kaders und an der Planungstagung der Konzernleitung teil. Der Verwaltungsratspräsident und der Präsident der Konzernleitung unterrichten und beraten sich regelmässig über alle wichtigen Geschäfte, denen grundsätzliche Bedeutung zukommt oder die von grosser Tragweite sind. Der Verwaltungsratspräsident besucht regelmässig Konzerngesellschaften und macht sich ein eigenes Bild von den operativen Tätigkeiten und von der Umsetzung der Konzernstrategien. 2007 besuchte er unter anderem Konzerngesellschaften in Europa, Asien und Australien.
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Interne Revision
Die interne Konzernrevision ist führungsmässig dem Präsidenten des Audit Committee, fachlich-administrativ dem CFO unterstellt. Auf Basis des vom Audit Committee genehmigten Risiko-orientierten Revisionsplans werden die Konzerngesellschaften je nach Risikobeurteilung jährlich oder alle zwei bis drei Jahre revidiert. Im Berichtsjahr fanden 45 interne Revisionen statt. Der schriftliche Bericht wird mit dem Management der betreffenden Gesellschaft intensiv besprochen. Kopien gehen an die Linienvorgesetzten, die externe Revision, die Konzernleitung, die Präsidenten des Verwaltungsrates und des Audit Committee. Revisionsberichte mit wesentlichen Feststellungen werden zudem im Audit Committee präsentiert und diskutiert. Die interne Revision stellt ferner sicher, dass alle Beanstandungen aus internen und externen Revisionen abgearbeitet werden und berichtet darüber an die Konzernleitung und das Audit Committee. Der Leiter der Konzernrevision erstellt einen Jahresbericht, der in der Konzernleitung und dem Audit Committee besprochen wird. Er ist auch Sekretär des Audit Committee.
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Corporate Compliance
Der Georg Fischer Konzern hat 2005 die Stelle eines Corporate Compliance Officer geschaffen. Auf der Basis des von der Konzernleitung verabschiedeten Compliance Konzeptes trägt der Compliance Officer insbesondere durch präventive Massnahmen und Schulungen bei den Unternehmensgruppen sowie Information und Beratung der Konzerngesellschaften dazu bei, dass die Konzerngesellschaften bei ihrer Geschäftstätigkeit die Gesetze, internen Weisungen und die im Konzern geltenden geschäftsethischen Grundsätze einhalten. Die Konzernleitung legt nach Anhörung des Compliance Officer jeweils Schwerpunktthemen für zwei Jahre fest. 2007 unterrichtete der Compliance Officer an 12 internen Schulungen rund 300 Mitarbeitende, vor allem Geschäftsführer und Angehörige des Oberen und Mittleren Kaders. Ausserdem wurde im November 2007 ein E-Training zum Kartellrecht gestartet, an dem konzernweit gut 1 000 Mitarbeitende teilnehmen. Der Compliance Officer berichtet der Konzernleitung und dem Verwaltungsrat jährlich über seine Tätigkeit.
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Risikomanagement
Verwaltungsrat und Konzernleitung messen dem sorgfältigen Umgang mit den strategischen, finanziellen und operativen Risiken einen hohen Stellenwert bei und bauten im Berichtsjahr das Risikomanagement weiter aus. Chief Risk Officer (CRO) ist der Leiter des Dienstzweiges Corporate Risk Management & Tax, der in dieser zusätzlichen Funktion direkt dem Präsidenten der Konzernleitung berichtet und bei dieser Aufgabe von je einem (nebenamtlichen) Risk Officer der drei operativen Unternehmensgruppen unterstützt wird. Ergänzt um Fachleute des Corporate Risk Managements bilden die Risk Officers unter der Leitung des CRO das Corporate Risk Council, das im Berichtsjahr zu vier Sitzungen zusammentraf.
Georg Fischer setzt auf die Strategie der Risikobeherrschung und verwendet dazu verschiedene Werkzeuge des Risikomanagements. Nebst der generellen Sicherstellung eines umfassenden und effizienten Versicherungsschutzes beinhaltet das Risikomanagement die systematische Identifizierung, Bewertung und Berichterstattung zu strategischen, operativen und finanziellen Risiken. Georg Fischer erfasst konzerneinheitlich alle relevanten Risiken in den Risikofeldern Märkte, Führung und Ressourcen, Operationen sowie Finanzen. Die Risikoverantwortlichen der Unternehmensgruppen haben im Berichtsjahr in Zusammenarbeit mit dem CRO und dem operativen Management die für ihren jeweiligen Bereich massgeblichen Risiken definiert. Die Bewertung der Risiken und deren Darstellung auf Risikokarten (risk maps) erfolgt nach den Kriterien der Tragweite und der Eintretenswahrscheinlichkeit.
Die strategischen Risiken werden primär auf der Stufe des Verwaltungsrates, die finanziellen und operativen Risiken vorwiegend auf der Stufe des Präsidenten der Konzernleitung und der Konzernleitung beurteilt. Das Risikomanagement ist weitgehend in bestehende Planungs- und Führungsprozesse integriert. Namentlich sind die Stabsstellen Controlling, Corporate Compliance, Human Resources, Interne Revision, Kommunikation, Planung, Recht, Risk Management sowie Treasury in das Risikomanagement auf Stufe Konzern involviert.
Die Berichterstattung über das Risikomanagement erfolgt vierteljährlich innerhalb der Unternehmensgruppen, halbjährlich gegenüber der Konzernleitung sowie jährlich gegenüber dem Verwaltungsrat. Risiken mit einem Brutto-Exposure von über CHF 100 Mio. werden auf jeden Fall dem Verwaltungsrat zur Kenntnis gebracht.
In der Produktion generell und speziell in den Giessereien können Risiken nie völlig ausgeschlossen werden. Die sorgfältige Analyse und Minimierung der Risiken trägt zu grösserer Prozesssicherheit und damit zu einer zuverlässigeren Belieferung der Kunden bei. Georg Fischer misst diesen Aspekten eine sehr grosse Bedeutung bei. Annähernd alle Produktionsstandorte weisen HPR-(Highly Protected Risk) oder HMP-(Highly Managed Prevention) Standard auf, der regelmässig von einer externen Fachstelle überprüft wird. Im Berichtsjahr wurden an 15 [Vorjahr: 25] von total 41 [Vorjahr: 40] Produktionsstandorten Begehungen durchgeführt. Die Resultate werden mit den betroffenen Stellen und dem Management besprochen, und es werden soweit notwendig Massnahmen vereinbart.
Das Risk Management hat in Abstimmung mit den Konzerngesellschaften und Unternehmensgruppen technische und organisatorische Konzern-Standards erarbeitet, welche als interne Grundlage wie auch als Massgabe im Umgang mit externen Beratern und Versicherern dienen. Diese Konzern-Standards legen die Massnahmen für die Standorte von Georg Fischer fest, welche zur Vermeidung von grösseren Betriebsunterbrüchen und zum Erhalt von Sachwerten umzusetzen sind. 72 Prozent der versicherten Werte des Konzerns erreichen per Ende Berichtsjahr das Niveau hochgeschützter Risiken (sogenannten Highly Protected Risks – HPR). Mit geeigneten operativen Massnahmen wird dieser Prozentsatz laufend weiter erhöht.
Mit dem Sustainability Information System (SIS) werden konzernweit und systematisch Umweltkennzahlen (seit 1997) und Sozialdaten (seit 2005) erfasst und ausgewertet. Die Resultate werden im jährlichen Nachhaltigkeitsbericht publiziert, der sich an der Global Reporting Initiative (GRI) orientiert. Der Bericht wird von der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) auditiert.
Der Umgang mit den finanziellen Risiken wird im Finanzteil des Geschäftsberichtes auf den Seiten 71 bis 73 erläutert.
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Leitbild Umwelt (PDF) (1.54MB)